Das Arbeitsrecht hat viele Facetten und nimmt Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen in die Pflicht. Rechte und Pflichten sollen genau definiert werden, um für klare und einheitliche Regelungen zu sorgen. Wer sich einmal näher mit dem Arbeitsrecht befassen möchte, sollte sich zunächst mit einigen Grundbegriffen intensiver auseinandersetzen.
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Mietrecht, Sozialrecht, Strafrecht oder Verkehrsrecht
Die Abmahnung
Kaum ein Begriff ist bei Arbeitnehmern so gefürchtet wie die sogenannte Abmahnung. Doch viele Gerüchte und Halbwahrheiten ranken sich um diesen Begriff. Immer wieder wird behauptet, dass eine Kündigung erst möglich sei, wenn ein Arbeitnehmer dreimal in Folge abgemahnt wurde. Dies ist jedoch leider völlig falsch! Es handelt sich immer um eine Kündigungsandrohung und erfordert eine umgehende Verhaltensänderung des abgemahnten Arbeitnehmers.
Urlaub
Der Urlaubsanspruch ist für jeden Arbeitnehmer gesetzlich geregelt. Er richtet sich nach den geleisteten Arbeitsstunden und Arbeitstagen. Der Arbeitgeber kann über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus zusätzliche Urlaubstage gewähren. Auch Minijobber können einen Urlaubsanspruch erwerben. Häufig ist den betreffenden Minijobbern dies jedoch gar nicht bewusst und der Urlaub wird gar nicht erst beantragt. Auch Arbeitgeber sind sich oft unsicher, welche Regelungen es bezüglich des Urlaubsanspruchs für geringfügig Beschäftigte zu beachten gibt.
Diskriminierung
Das Thema der Diskriminierung ist in den letzten Jahren wesentlich stärker in den Fokus des Arbeitsrechts gerückt. Mobbing oder Benachteiligung am Arbeitsplatz sind leider keine Seltenheit mehr. Betroffene können sich jedoch gegen diese Unannehmlichkeiten wehren und bei Bedarf einen Anwalt einschalten.
Pflegezeit
Im Rahmen der Pflegezeit sollen Arbeitnehmer ganz oder teilweise von der beruflichen Tätigkeit freigestellt werden können. Dies soll die Pflege eines nahen Angehörigen sicherstellen. Allerdings ist dies auch an Bedingungen geknüpft. In jedem Fall muss ein akuter Bedarf vorliegen. Die Pflege darf auch nicht unbegrenzt über viele Jahre durchgeführt werden. Das sogenannte Pflegezeitgesetz regelt dabei wichtige Rahmenbedingungen, um vor allem auch den Arbeitgeber nicht zu überlasten. Die Pflege von Angehörigen kann auch bezüglich der Anrechnung von Rentenpunkten Berücksichtigung finden.
Nebentätigkeit
Arbeitnehmer können sich auch zusätzlich zu einer Vollzeitbeschäftigung nebenberuflich betätigen. Allerdings geht dies nicht ohne Grenzen und darf vor allem den Hauptberuf nicht behindern. Sie sind Pflegekraft auf einer Station im Klinikum? Hier haben Sie viel Verantwortung und müssen stets gewissenhaft arbeiten. Eine Nebentätigkeit in einer Kneipe, welche bis tief in die Nacht gehen kann, wird hier schwer vereinbar sein. Auch mit dem Arbeitszeitgesetz ist eine solche Tätigkeit nicht vereinbar, wenn zwischen 2 Schichten weniger als 11 Stunden Ruhezeit liegen.
Zeugnis
Arbeitnehmer haben das Recht auf ein sogenanntes Arbeitszeugnis. Dies soll einen Überblick über die bisher abgeleisteten Tätigkeiten und Arbeitsbereiche ermöglichen. Ein solches Zeugnis kann sich zudem positiv auf einen späteren Bewerbungsprozess auswirken. Ein Arbeitszeugnis darf keine beleidigenden oder negativen Inhalte aufweisen. Dies soll sicherstellen, dass ein Arbeitnehmer in Zukunft nicht benachteiligt wird. Möchte ein Arbeitgeber negative Bewertungen abgeben, muss dieser versuchen dies mit geeigneten Formulierungen geschickt zu umschiffen.
Ein Arbeitszeugnis kann zudem differenziert oder undifferenziert sein. Undifferenziert bedeutet, dass es sich mehr oder weniger nur um eine Art Tätigkeitsnachweis handelt. Bei der differenzierten Beurteilung werden die einzelnen Handlungen und Tätigkeiten durch geeignete Bewertungskriterien konkret benotet. Eine solche Benotung kann auch durch bestimmte Formulierungen sichtbar werden.