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Erbrecht – was steht Ihnen zu und was sollte vorab geregelt werden

Hier können Sie kostenfrei vorab Ihr Anliegen von einem Anwalt für Erbrecht einschätzen lassen

Sie haben Fragen zum Testament oder wollen Ihr Erbe geregelt wissen? Dann können Sie hier Antworten von einem Fachanwalt für Erbrecht in einer kostenfreien Ersteinschätzung erhalten und Ihr weiteres Vorgehen planen.

Erbrecht

Das Erbrecht regelt, auf wen das Vermögen nach dem Tode des Erblassers übergeht. Selbst wenn kein Testament vorliegt, ist die Erbfolge gesetzlich klar geregelt. Sämtliche wichtigen Regelungen, die das Erbrecht betreffen, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten.

Das Erbrecht besagt, dass in einem Testament oder einem Erbvertrag jede Person als rechtmäßiger Erbe eingesetzt werden kann. Allerdings greift beim Erbrecht die gesetzlich vorgeschriebene Erbfolge, die einen Pflichtteil für Ehepartner und Kinder vorsieht. Selbst wenn diese testamentarisch ausgeschlossen wurden, besteht dennoch ein Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil bezeichnet einen genau festgelegten Anteil des Erbes und beträgt bis zu 50 % des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigte Erben müssen ihren Pflichtteilsanspruch innerhalb von drei Jahren geltend machen, damit dieser nicht verjährt.

Für eine kostenfreie Ersteinschätzung können Sie hier Ihr Anliegen schildern und erhalten noch am selben Tag einen Anruf von einem versierten Fachanwalt für Erbrecht.


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Hier können Sie zu verschiedenen Rechtsgebieten Ihre Anfrage kostenfrei stellen:

Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht oder Familienrecht

Mietrecht, Sozialrecht, Strafrecht oder Verkehrsrecht


Testament

Als Alternative zum Testament, das unbedingt handschriftlich verfasst sein muss, kann der Erblasser zu Lebzeiten einen Erbvertrag aufstellen. Der wesentliche Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag besteht darin, dass Letzterer notariell beurkundet werden muss und nicht einseitig widerrufen werden kann. Außerdem bricht der Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge. Die eingesetzten Erben erhalten Sicherheit und haben einen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe.
Es kommt vor, dass der Erblasser zu Lebzeiten seine Meinung ändert und den Nachlass schmälern möchte. In solchen Fällen kommt es zu einer beeinträchtigten Schenkung - der Erblasser verschenkt einen Teil des Nachlasses. Allerdings können die rechtmäßigen Erben das verschenkte Vermögen nach dem Tod des Erblassers zurückfordern.

Nach dem Tode des Erblassers wird den Erben ein Erbschein ausgestellt. Der Erbschein wird erst dann ausgestellt, wenn genau feststeht, wer das Erbe antritt. Außerdem wird festgehalten, ob die Erben bestimmte Verpflichtungen erfüllen müssen, um das Erbe antreten zu können.

Erbschaftssteuer

Jeder, der erbt, zahlt eine Erbschaftssteuer. Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach der Höhe des Nachlasses sowie nach dem Verwandtschaftsgrad. Dabei gibt es einen bestimmten Freibetrag: Wird dieser nicht überschritten, fällt keine Steuer an. Viele Menschen entscheiden sich für lebzeitige Zuwendungen. Die alle zehn Jahre anfallenden Freibeträge für Verwandte ersten Grades können in diesem Zusammenhang ausgenutzt werden. Allerdings kann es später zu Problemen kommen, wenn durch diese Zuwendungen der Pflichtteil geschmälert wird. In Deutschland wird die Erbschaftssteuer gemeinsam mit der Schenkungssteuer durch das Erbschaftsteuergesetz geregelt.

Vorsorgevollmacht

Es kann jederzeit passieren, dass eine Person nicht mehr für sich selbst Entscheidungen treffen kann. Wer keine gerichtlichen Betreuer haben möchte, legt dank einer Vorsorgevollmacht fest, wer wichtige Entscheidungen übernehmen soll. Laut Gesetz können weder der Ehepartner noch die erwachsenen Kinder automatisch diese Aufgabe übernehmen.

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Die Vorsorgevollmacht kann zusammen mit einem Testament oder einem Erbvertrag aufgestellt werden. Bei der bevollmächtigten Person sollte es sich unbedingt um jemanden handeln, dem der Vollmachtsteller absolut vertraut.


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