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Strafrecht – welche Rechte haben Sie im Zweifel als Beschuldigter

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Strafrecht

Das Strafrecht ist eines der wichtigsten und bekanntesten Rechtsgebiete. Es beinhaltet alle Rechtsnormen, in die die Voraussetzungen für eine Straftat und seine Rechtsfolgen fallen. Wer wegen einer Straftat bestraft wird oder welche Handlungen rechtswidrig sind, liegt an der Rechtsordnung und Struktur eines Staates.

Durch die Rechtsordnung sollen elementare Rechtsgüter geschützt werden, wozu der Schutz des Lebens, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Ehre und Würde sowie der Schutz von Vermögen gehören. Zweck des Strafrechts ist, die Rechtsordnung aufrechtzuerhalten. Sie soll auch weitere Straftaten verhindern, in dem zum Beispiel eine Resozialisierung und Neueingliederung von Straftätern in die Gesellschaft erfolgt.

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Das Strafrecht zählt zum öffentlichen Recht, wobei die Grundsätze: „Keine Strafe ohne Gesetz“ und „im Zweifel für den Angeklagten“ aber auch das Verbot einer Mehrfachbestrafung nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen sind.

Hauptunterschied zum Zivilrecht ist, dass ein Opfer eine Straftat kein Beteiligter, sondern Zeuge ist. Das Strafrecht soll nicht entstandene Schäden ausgleichen, sondern durch Verhängung von Strafen, den Rechtsfrieden wahren. Ankläger ist in diesen Fällen immer der Staat, der durch die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) vertreten wird. Zu verhängende Strafen sind Geldstrafe und Freiheitsstrafe.

Das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland (StGB) besteht aus zwei Teilen. Im „Allgemeinen Teil“ befinden sich die Grundbestimmungen, die die Voraussetzungen einer Strafbarkeit festlegen und bestimmen, welche Strafe welchem Delikt und in welcher Höhe zugeordnet wird. Hinzu kommen allgemeine Regeln für alle Delikte, wie Verjährung oder Beteiligungsformen.

Der „Besondere Teil“ enthält einzelne Straftatbestände, wie zum Beispiel Totschlag, Diebstahl oder Mord.

Seit 2002 enthält das Strafgesetzbuch auch das Völkerrecht, als „Völkerstrafgesetzbuch“. Straftaten, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, unterliegen nicht dem deutschen Strafrecht. Durch das Jugendstrafrecht nach dem Jugendgerichtsgesetz soll den Besonderheiten junger Menschen Rechnung getragen werden. Das Begehen einer Ordnungswidrigkeit ist keine strafbare Handlung, weshalb hier das Gesetz für Ordnungswidrigkeiten Anwendung findet. Die Rechtsprechung Deutschlands ist bestrebt, bestimmte Straftatbestände nur noch als Ordnungswidrigkeit anzusehen, wodurch eine generelle Entkriminalisierung vorangetrieben werden soll.

Damit ein Täter überhaupt verurteilt werden kann, ist zwingend eine von Ihm begangene Tat erforderlich. Zu klären ist die strafbare Handlung und ihre Relevanz. Die Verfolgung einer Straftat setzt zunächst einen Anfangsverdacht voraus und wird aufgrund einer Strafanzeige oder von Amts wegen eingeleitet. Das Strafverfahrensrecht ist in der Strafprozessordnung (StPO) und dem Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Wird ein Beschuldigter oder Verdächtiger mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert, muss ihm gegenüber dieser Vorwurf bekannt gegeben und erläutert werden. Der Beschuldigte kann sich dazu äußern oder schweigen. Er hat außerdem das Recht, einen Rechtsanwalt für Strafrecht als seinen Verteidiger zu bestimmen. Die Ermittlungen erfolgen durch die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaften und Polizei). Die Staatsanwaltschaft erhebt beim Strafgericht Anklage, wenn sich der Verdacht einer Straftat erhärtet. Je nach Schwere sind die Strafabteilungen der Amtsgerichte oder die Strafkammern der Landgerichte zuständig.

Neben den im Strafgesetzbuch aufgelisteten Tatbeständen, die die Straftaten gegen Leib, Leben oder Vermögen beinhalten, gibt es noch zahlreiche andere Straftatbestände, die in den jeweiligen Spezialgesetzen geregelt sind. Verfolgt werden zum Beispiel Steuerhinterziehung, Insolvenzstraftaten, Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen und zahlreiche andere Delikte. Vor den Strafgerichten werden hauptsächlich Delikte wie Körperverletzung, Totschlag oder Mord verhandelt.


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