Als Familienrecht bezeichnet man eine Rechtsregelung, die sich vor allem mit Verwandtschaft und Ehe auseinandersetzt, wobei hier versucht wird, spezielle Fragestellungen und Probleme, die zwischen Familienmitgliedern auftauchen zu klären.
Ein Spezialbereich des Familienrechts ist das Eherecht, das sich auf den Inhalt, den Abschluss bzw. die Auflösung einer Ehe sowie auf das Verhältnis zwischen Ehemann und Ehefrau bezieht. Laut dem deutschen Gesetz ist die Ehe eine Vereinigung von Frau und Mann, die frei gewählt wird. Scheitert eine Ehe, so besteht die Möglichkeit der Scheidung, wobei man dafür beim Familiengericht einen Antrag einreichen muss, da eine Ehe nur mithilfe eines gerichtlichen Urteils geschieden werden kann. So kann man eine Scheidung durchführen, wenn sowohl Mann als auch Frau diese wünschen bzw. sie bereits seit einem Jahr getrennt leben.
Entscheidet das Gericht, dass die Ehe zerrüttet ist, so kann man sich ebenfalls scheiden lassen, auch wenn der Wunsch nur von einem Partner ausgeht. Um im Fall der Fälle einen gerichtlichen Streit zu vermeiden, kann bei Eheschließung auch ein Ehevertrag erstellt werden. In einem Ehevertrag werden die Vermögensverhältnisse im Falle von Tod oder Trennung geregelt, es können aber auch nur einzelne Poste, wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen, festgesetzt werden.
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Unterhaltsrecht
Ein weiterer Teilbereich des Familienrechts ist das Unterhaltsrecht, das bei einer Trennung zur Sprache kommt. Grundsätzlich sind dann Erziehungsberechtigte, geschiedene Ehepartner bzw. Ehepartner dazu verpflichtet, Unterhaltszahlungen zu leisten, wobei diese nach den Vermögensverhältnissen, der Erwerbstätigkeit und den Lebensumständen berechnet werden. Kümmert sich der getrennte Partner um die gemeinsamen Kinder, so wird diese Zahlung als Betreuungsunterhalt bezeichnet. Für die Berechnung wird die sogenannte 3/7-Regelung eingesetzt, das heißt, derjenige, der besser verdient, muss 3/7 von der Differenz des gemeinsamen Einkommens bezahlen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang aber auch der Selbstbehalt (normalerweise 1050 Euro). Wird dieser aufgrund der Zahlung unterschritten, so gilt der Ehepartner, der zum Unterhalt verpflichtet ist, als nicht leistungsfähig.
Sorgerecht
Des Weiteren regelt das Familienrecht auch das Sorgerecht, das sich vor allem mit der Personen- bzw. der Vermögenssorge befasst. Dieses beginnt mit der Geburt eines Kindes und ist sowohl unübertragbar, unvererblich und unverzichtbar. Eine teilweise Beschränkung kann es allerdings dann geben, wenn das Kind zum Beispiel bei einer Pflegefamilie aufwächst. Die Elterliche Sorge endet, sobald eine Person volljährig ist bzw. wenn ein Kind stirbt oder adoptiert wird. Bei einer Trennung der Eltern spricht das Gericht diesen entweder ein gemeinsames Sorgerecht zu, man kann aber auch das alleinige Recht auf Elterliche Sorge einklagen. Ist das Wohl des Kindes in Gefahr, so kann das Vormundschaftsgericht den Eltern bzw. einem Elternteil die Elterliche Sorge auch entziehen und das Kind wird dann zum Beispiel in einer Pflegefamilie untergebracht.